Image credit: Davian Ho for the Innovative Genomics Institute.

Der ABÖ-FACHVERBAND hat Vorkehrungen getroffen, um den laufenden Schulungsbetrieb und
auch andere Veranstaltungen zu ermöglichen. Der Schutz der Teilnehmer und Vortragende hat
oberste Priorität.

Deshalb sind Desinfektionsständer, FFP2-Masken und zusätzliche Face-Shield vorrätig und stehen
den Teilnehmern zur Verfügung.

Außerdem wird darauf bedacht genommen, die Sitzplätze so anzupassen, dass ein möglichst großer
Abstand zwischen zwei Teilnehmern eingehalten werden kann.
Die Sanitärräumlichkeiten im Schulungscenter werden mehrmals gereinigt und desinfiziert.

Bei allen organisatorischen Vorkehrungen um die Gesundheit der Mitarbeiter, Teilnehmer und
Vortragenden zu sichern, sind wir jedoch besonders auf die Mithilfe jedes einzelnen Teilnehmers
angewiesen, die aufgelegten Regeln und Anweisungen mitzutragen und von eigenen oder den zur
Verfügung gestellten Schutzutensilien Gebrauch zu machen.

ACHTUNG!

Aufgrund der neuen Mutationen in den Virusstämmen gilt ab sofort zusätzlich!
Für die Teilnahme am Kurs ist die 2G Regel erforderlich. Jeder Kursteilnehmer ist
verpflichtet, vor dem Kursantritt eine Bestätigung (genesen oder geimpft) vorzuweisen. Für
Teilnehmer, die diesen Nachweis nicht erbringen können, gilt der Nachweis eines negativen
PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorzuweisen. Kann dies nicht erbracht
werden ist eine Teilnahme nicht gestattet!

Kompletter Leitfaden für die Schutzmaßnahmen (PDF)