Allgemeine Bedingungen und Hinweise zu ABÖ-Lehrgängen und -Seminaren

  1. Lehrgangsteilnehmer für den Grund- und Auffrischungslehrgang „TRAGBARE FEUERLÖSCHER“ haben einen Strafregisterauszug, welcher nicht älter als 3 Monate ist und ein Passfoto beizubringen.
  2. Wir ersuchen mit der verbindlichen Anmeldung gleichzeitig den gesamten Kursbeitrag einzuzahlen, denn damit ist Ihr Ausbildungsplatz gesichert. Nach Einlangen des vollen Kursbeitrages werden dem Teilnehmer die Lehrgangs-unterlagen zum Vorstudium zugesandt.
  3. Im Seminarbeitrag sind alle Kosten für Ausbilder, Material, schriftliche Unterlagen, Urkunden, Prüfungstaxen etc. enthalten.
  4. Im Seminarbeitrag nicht enthalten sind die übrigen Kosten wie Übernachtung, Verpflegung und Reise.
  5. Wir weisen darauf hin, dass der Seminarteilnehmer eigenverantwortlich an den Übungsgeräten arbeitet. Er hat die Vorschriften und die Anweisungen der Ausbilder einzuhalten.
  6. Im Interesse der Gesundheit aller Teilnehmer und für den optimalen Ablauf des Lehrganges besteht während des Unterrichts Rauch- und Handybenutzungsverbot.
  7. Zum Lehrgang sind unbedingt festes Schuhwerk und ein Arbeitsmantel (Arbeitsanzug) mitzubringen. Wir übernehmen keine Haftung für Unfälle infolge fehlender Schutzbekleidung. Zu Ihrer persönlichen und der Sicherheit aller Teilnehmer wird zu Ausbildungsbeginn eine Arbeitsschutzunterweisung durchgeführt und dokumentiert.
  8. Die Zimmerreservierung ist vom Teilnehmer selbst vorzunehmen. Wir sind Ihnen dabei aber gerne behilflich.
  9. Der Veranstalter (ABÖ) behält sich vor, bei einer zu geringen Zahl von Anmeldungen das geplante Seminar abzusagen oder auf einen anderen Termin zu verschieben. In diesem Fall und bei sonstigen Ausfällen (höhere Gewalt, Absage von Referenten etc.) werden bereits eingezahlte Seminarbeiträge unverzüglich rückerstattet. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für sonstige Aufwendungen oder Schäden von Seminarinteressenten.
  10. Auf Basis des Konsumentenschutzgesetzes haben Sie ein Rücktrittsrecht innerhalb von 7 Werktagen ab dem Tag der Anmeldung. Anschließend beträgt die Stornogebühr, auch bei Krankheit, bis 2 Wochen vor Kursbeginn 70 %, ab diesem Zeitpunkt 100 %. Wir akzeptieren gerne – ohne Zusatzkosten – einen Ersatzteilnehmer.
  11. Lehrplanänderungen sind vorbehalten.
  12. Zur optimalen Lehrgangsvorbereitung ist ein Vorstudium der Kursunterlagen unbedingt erforderlich. Damit wird es Ihnen möglich sein den Ausführungen des Vortragenden mühelos zu folgen.