Neue Verordnung (EU) 2025/1988 schränkt PFAS in Feuerlöschschäumen stark ein
Brüssel, Oktober 2025 – Die Europäische Kommission hat mit der Verordnung (EU) 2025/1988 vom 2. Oktober 2025 eine bedeutende Änderung der REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) beschlossen. Damit wird die Verwendung sogenannter PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) in Feuerlöschschäumen in der gesamten Europäischen Union künftig stark eingeschränkt. Ziel ist es, Mensch und Umwelt besser vor den Risiken dieser „ewigen Chemikalien“ zu schützen.
Was sind PFAS?
PFAS sind eine große Gruppe synthetischer Chemikalien, die aufgrund ihrer öl-, fett- und wasserabweisenden Eigenschaften in zahlreichen industriellen Anwendungen eingesetzt werden – unter anderem in Schaumfeuerlöschern. Sie sind hochbeständig, was sie im Brandfall effektiv macht, aber auch problematisch für die Umwelt:
Sie bauen sich kaum ab, reichern sich in Boden, Wasser und Organismen an und können langfristig Gesundheitsrisiken verursachen. Daher werden sie auch als „Forever Chemicals“ bezeichnet.
Inhalt der neuen EU-Verordnung
Mit der neuen Verordnung (EU) 2025/1988 ergänzt die Europäische Kommission den Anhang XVII der REACH-Verordnung um Beschränkungen für PFAS in Feuerlöschschäumen.
Konkret bedeutet das:
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PFAS-haltige Löschschäume dürfen künftig nicht mehr hergestellt, in Verkehr gebracht oder verwendet werden,
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Übergangsfristen zwischen 12 Monaten und 10 Jahren gelten – je nach Anwendungsbereich und Sektor,
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bestehende Systeme dürfen innerhalb dieser Fristen auf PFAS-freie Alternativen umgestellt werden.
Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Danach beginnen die jeweiligen Übergangszeiträume.
Warum dieser Schritt notwendig ist
Nach Einschätzung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) sind Feuerlöschschäume eine der Hauptquellen für PFAS-Emissionen in Europa. Ohne die neue Beschränkung würden jährlich rund 470 Tonnen dieser Stoffe in die Umwelt gelangen. Das führt zu massiver Kontamination von Böden und Gewässern – bis hin zum Trinkwasser.
Auch Feuerwehrleute sind bei Übungen und Einsätzen regelmäßig PFAS ausgesetzt. Durch den nun beschlossenen Übergang zu PFAS-freien Alternativen sollen Gesundheits- und Umweltrisiken künftig deutlich verringert werden.
Stimmen aus der EU-Kommission
„Mit dem heutigen Schritt, die Verwendung von PFAS in Brandbekämpfungsschäumen einzuschränken, schützen wir sowohl Menschen als auch die Umwelt dauerhaft vor diesen Chemikalien und stellen gleichzeitig sicher, dass der Brandschutz nicht beeinträchtigt wird.“
– Stéphane Séjourné, Exekutiv-Vizepräsident für Wohlstand und Industriestrategie
„Das heutige Verbot aller PFAS in Brandbekämpfungsschäumen ist eine gute Nachricht für die Umwelt und die öffentliche Gesundheit. Rund 60 % der Brandbekämpfungsschäume enthalten PFAS. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der PFAS-Verschmutzung in ganz Europa.“
– Jessika Roswall, Kommissarin für Umwelt, resiliente Wasserversorgung und Kreislaufwirtschaft
Was bedeutet das für Betriebe und Betreiber?
Für Betreiber von stationären Löschanlagen, Feuerlöscher-Wartungsbetriebe und Industrieanlagen bedeutet die neue Regelung, dass bestehende PFAS-haltige Löschmittel innerhalb der Übergangsfristen ersetzt werden müssen.
PFAS-freie Alternativen sind bereits am Markt erhältlich, müssen aber für unterschiedliche Einsatzgebiete geprüft und zugelassen werden.
Die Umstellung sollte daher frühzeitig geplant werden, um spätere Lieferengpässe oder Stillstände zu vermeiden.
Fazit
Die Verordnung (EU) 2025/1988 ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und schadstofffreien Zukunft im europäischen Brandschutz.
Sie verpflichtet die Branche zu einem Wandel – weg von PFAS-haltigen Schäumen hin zu umweltfreundlichen, modernen Löschmitteln, die Sicherheit und Umweltschutz in Einklang bringen.
Eure Feuerlöscher-Arbeitsgemeinschaft wird die Entwicklung weiter verfolgen und über die konkreten Übergangsfristen und technischen Anforderungen informieren, sobald diese im Detail veröffentlicht sind.