Die Europäische Union hat eine neue Verordnung bezüglich der Verwendung von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) in Feuerlöschern erlassen. PFAS, auch bekannt als „ewige Chemikalien“, sind aufgrund ihrer schweren Abbaubarkeit und gesundheitsgefährdenden Eigenschaften (karzinogen, reproduktionstoxisch) problematisch. Zu den relevanten PFAS-Verbindungen gehören Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und C9-C14 Perfluorcarbonsäuren (C9-C14-PFCAs).

Die Verwendung von PFOS und deren Verbindungen ist in Europa bereits verboten, während für andere fluorierte Verbindungen chemikalienrechtliche Anwendungsbeschränkungen gelten.

Der ABO_FACHVERBAND bemüht sich, seinen Mitgliedern aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen. Trotz sorgfältiger Recherche kann in der schnelllebigen Zeit kein Anspruch auf Vollständigkeit und den letzten Stand zum PFAS-Thema gewährleistet werden. Der Verband wird die Informationen weiterhin prüfen und aktualisieren.

EU-Verordnung (PDF)

PFAS Report vom Umwelt Bundesamt (PDF)

Merkblatt PFAS vom Bundesministerium für Umwelt (PDF)

Austauschinformationen vom Umtwelt Bundesamt (PDF)